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Zum 01. Januar 2007 ändert sich turnusgemäß der für die Bemessung des Verzugszinses maßgebliche so genannte Basiszinssatz. Er beträgt nunmehr 2,70 % statt bisher 1,95 %.
Daraus ergibt sich ein Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB von 7,70 % bzw. bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung von 10,70 %.
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