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Publizitätsverstöße werden strenger geahndet

Publizitätsverstöße sollen ab 2007 strenger geahndet werden.

Kassel, 13.11.2006

Laut einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung sollen Publizitätsverstöße ab 2007 strenger geahndet werden. Ein grossteil der klein- und mittelgroßen Unternehmen halten noch immer Ihre Bilanzzahlen unter Verschluss.

Eine neu geschaffene Behörde, das Bundesamt der Justiz, wird ab Jahresbeginn 2007 von den Betreibern des elektronischen Bundesanzeigers über Verstöße gegen die Publizitätspflicht informiert. Somit ist zukünftig der Antrag von Dritten nicht mehr erforderlich. Verstößt zukünftig ein Unternehmen gegen die Publizitätspflicht, und kommt dieser auch innerhalb von sechs Wochen nach Antrag der Behörde nicht nach, wird ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Dieses Ordnungsgeldverfahren kann sich im Rahmen von bis zu 25.000 Euro bewegen.

Creditreform-Geschäftsführer Volker Ulbricht schätzt, dass 2008 etwa zwei Drittel aller mittelgroßen Kapitalgesellschaften ihre Zahlen offen legen. Momentan legt nur jede fünfte mittelgroße Kapitalgesellschaft Ihre Bilanzen offen.

Würden diese neuen Vorschriften auch in Zukunft ohne Wirkung bleiben, werden die Sanktionen ab 2009 weiter verschärft.

Zum Artikel: www.sueddeutsche.de



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