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Wir verlängern für Sie die "Sonderaktion Auslandsinkasso" bis zum 31.12.2008. Für Forderungen, welche unter anderem max. 90 Tage alt sind, entfällt die komplette Bearbeitungsgebühr. Bei diesen "jungen" Forderungen bestehen sehr hohe Erfolgsaussichten.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Bearbeitungsgebühr entfällt:
- Forderungsalter der ältesten Forderung ab Fälligkeit:
max. 90 Tagen / 3 Monaten
- Forderungsgrund:
Warenlieferung oder Transportdienstleistung
- Forderungshöhe:
mehr als 1.000 €
JETZT ZUSCHLAGEN UND VORTEILE SICHERN
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