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Zum 01. Januar 2008 ändert sich turnusgemäß der für die Bemessung des Verzugszinses maßgebliche so genannte Basiszinssatz. Er beträgt nunmehr 3,32 % statt bisher 2,70 %.
Daraus ergibt sich ein Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB von 8,32 % bzw. bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung von 11,32 %.
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