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Neues Rechtsdienstleistungsgesetz tritt in Kraft
Neues Rechtsdienstleistungsgesetz tritt in Kraft
Neues Gesetz bringt wichtige gesetzliche Änderungen zum 01.07.2008
Kassel, 01.07.2008
Am 01. Juli 2008 tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft.
Dieses berechtigt Creditreform als registriertes Inkassounternehmen zur Erbringung von Dienstleistungen, die in Deutschland bisher Rechtsanwälten vorbehalten waren.
Creditreform ist ab 01.07.2008 berechtigt, neben der Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens auch das unstreitige gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben.
Dadurch profitieren Sie nicht nur von schnelleren Bearbeitungszeiten, sondern Ihre Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren werden auch um ein Vielfaches geringer! Dies bedeutet u. a., dass es künftig für Sie lohnenswert sein wird, auch geringere Forderungshöhen gerichtlich beitreiben zu lassen.
Nutzen Sie diese neuen Möglichkeiten und Vorteile, und Sie erhalten zukünftig die gesamte Prozesskette von der Mahnung bis zum Titel kostengünstig aus einer Hand!
Sie haben offene Forderungen und wünschen einen Beratungstermin? Schreiben Sie uns eine E-Mail an
vertrieb@kassel.creditreform.de
oder rufen Sie uns an unter 0561 / 7 84 56 33.
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