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Startseite News & Termine Creditreform News Lokale Nachrichten Unsere Konditionen für eine Zusammenarbeit im Inlandsinkasso

Unsere Konditionen für eine Zusammenarbeit im Inlandsinkasso

Kassel, 12.07.2010








Vorgerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren

Erfolgsfall:

Wir garantieren Ihnen bei entsprechender Schuldnerzahlung 100% Ihrer Hauptforderung.

Mit Beauftragung entsteht für Creditreform der Anspruch auf eine Bearbeitungsvergütung, die als Verzugsschaden beim Schuldner eingefordert wird. Die Bearbeitungsvergütung wird gestundet und spätestens mit Abschluss des Mahnverfahrens fällig. Das gerichtliche Mahnverfahren führt Creditreform für eine ergänzende Pauschale von 25,00 € durch, die vom Schuldner auszugleichen ist.

Bei Vollzahlung bzw. Zahlung in Raten wird zuerst Ihre Hauptforderung bedient und danach die Kosten und Zinsen. Bei Teilzahlungen oder Vergleichen erfolgt eine pro rata Aufteilung der eingehenden Gelder.

Creditreform kreditiert alle Auslagen, wie Auskunftskosten, Registergebühren, Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten bis zum Ende des Mahnverfahrens. Diese sind durch den Schuldner zu tragen.

Creditreform erhält eine Erfolgsprovision in Höhe Ihrer Mahnspesen sowie der im Verlauf des Verfahrens angefallenen Zinsen.

Nichterfolgsfall:

vorgerichtliches Mahnverfahren:
Creditreform erhält eine Negativpauschale in Höhe von 20,00 €.
Diese Negativpauschale entfällt, wenn die übergebene Forderung jünger als 3 Monate ab Rechnungsdatum ist.

gerichtliches Mahnverfahren:
Creditreform erhält eine zusätzliche Negativpauschale in Höhe von 25,00 €.

Die nicht durch den Schuldner ausgeglichenen, konkret angefallenen Auslagen werden in Rechnung gestellt. Das könnten folgende Kosten sein: Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Kosten Einwohnermeldeämter etc.

Hinweis:
Streitige Verfahren werden nach Ihrer Zustimmung an unseren Vertragsanwalt übergeben, in diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach RVG, oder auf Ihren Wunsch an Sie zurückgegeben. Hierbei berechnet CR eine Pauschale in Höhe von € 25,-. Gerichtskosten, die von CR bis zu diesem Zeitpunkt (Eintritt in das streitige Verfahren) übernommen wurden. Diese werden von Ihnen gegenüber CR zum Zeitpunkt der Rückgabe ausgeglichen.

Überwachungsverfahren

Erfolgsfall:

Sie erhalten nach Abzug der angefallenen Kosten und Auslagen 50% der eingegangenen Zahlungen.

Nichterfolgsfall:

Creditreform trägt das komplette Kostenrisiko des Verfahrens.


Auf sämtliche Vergütungen, Kosten und Provisionen wird MwSt. erhoben.

Sie haben offene Forderungen und wünschen einen Beratungstermin?
Schreiben Sie uns eine E-Mail an vertrieb@kassel.creditreform.de oder rufen Sie uns an unter 0561 / 78 456-41.



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(PDF, 174 KB)
 
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