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Rechtsdienstleistungsgesetz: Kunden profitieren von geänderten Inkasso-Regelungen
Rechtsdienstleistungsgesetz: Kunden profitieren von geänderten Inkasso-Regelungen
Kassel, 17.06.2009
Zeit- und Kostenersparnis sowie mehr Verfahrenseffizienz
Am 1. Juli 2008 trat das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Dieses berechtigt Creditreform Kassel als registriertes Inkassounternehmen zur Erbringung von Dienstleistungen, die in Deutschland, bislang Rechtsanwälten vorbehalten waren. Auch Kunden von Creditreform Kassel profitieren von den Vorteilen der Gesetzesänderung.
Wesentliche Änderungen
Nach den früheren gesetzlichen Regelungen war Creditreform Kassel dazu verpflichtet, bei der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens einen Vertragsanwalt hinzuziehen. Durch die Gesetzesänderungen haben sich die Rahmenbedingungen deutlich zu Gunsten unserer Kunden entwickelt. Das Gesetz erweitert die Kompetenzen und erlaubt Creditreform Kassel, das gerichtliche Mahnverfahren und die komplette Forderungsvollstreckung ohne Einschaltung von Rechtsanwälten selbst zu betreiben. Voraussetzung ist, dass
es sich um Forderungen handelt, die nicht ernsthaft bestritten werden. Bei streitigen Forderungen ändert sich an der Zusammenarbeit mit den Vertragsanwälten nichts.
Ihre Vorteile
Gerade bei höheren Forderungssummen fällt die Kostenersparnis für den Gläubiger durch den Einsatz des RDG verhältnismäßig stark ins Gewicht. Das Gesetz sieht nämlich im gerichtlichen Mahnverfahren für Inkasso-Unternehmen unabhängig von der Forderungshöhe eine Pauschale vor. Die Inkasso-Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt wird hingegen weiterhin über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, bei dem die Bearbeitungsgebühr mit der Forderungshöhe steigt. Gleichzeit kann es durch die gesunkenen Kosten
für Sie lohnenswert sein, auch geringere Forderungshöhen gerichtlich beitreiben zu lassen.
Insgesamt gesehen hat die erweiterte Inkasso-Kompetenz neben der Kostenersparnis insbesondere auch zu einer Steigerung der Verfahrenseffizienz sowie zu schnelleren Bearbeitungszeiten geführt.
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